Die E-Rechnungsstellung ermöglicht das Senden, Empfangen und Verwalten von Rechnungen auf eine einfachere, schnellere und umweltfreundlichere Art und Weise. Um Ihnen zu helfen, das Beste aus dieser modernen Rechnungsstellungsmethode herauszuholen, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu den Grundlagen, gesetzlichen Vorschriften, technischen Aspekten und vielem mehr. Egal, ob Sie Anfänger sind oder bereits Erfahrung mit der E-Rechnungsstellung haben, diese FAQ bietet Ihnen klare und nützliche Informationen.
Wir haben die FAQ nach Themen unterteilt:
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten allgemeinen Fragen zum Thema elektronische Rechnungsstellung: Welche Normen müssen bei der elektronischen Rechnungsstellung eingehalten werden, ist die elektronische Rechnungsstellung sicher und vieles mehr. Nach dem Lesen dieser FAQ haben Sie ein gutes Verständnis der Grundlagen der E‑Rechnungsstellung.
Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zu der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen: Ab wann gilt die Verpflichtung, an wen richtet sich die Verpflichtung, wie bereitet man sich darauf vor, welche Kosten sind damit verbunden usw.
In diesem Abschnitt erfahren Sie, wann die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Verwaltungen verpflichtend ist und wie Sie Rechnungen an öffentliche Verwaltungen senden.
Möchten Sie wissen, wie und wie lange Sie elektronische Dokumente aufbewahren müssen? Hier finden Sie klare Antworten auf diese und ähnliche Fragen.
Hier finden Sie Informationen zu Peppol, dem internationalen Netzwerk für den Austausch von elektronischen Dokumenten zwischen Unternehmen.
Dieser Abschnitt enthält spezifischere Informationen für Softwareentwickler und Steuerexperten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum nächsten Schritt, dem Reporting der elektronischen Rechnung an die Verwaltung.
Peppol-Dienstleister erfahren hier, wo sie weitere Informationen erhalten können.
Für Fragen, die in einem Artikel auf der Website oder an anderer Stelle bereits ausführlich beantwortet werden, ist ein Link vorgesehen, damit die Informationen aktuell bleiben.
Übersicht Updates
| Thema | Datum Update | Inhalt Update |
|---|---|---|
| Allgemeine Fragen zu „Was ist die elektronische Rechnungsstellung?“ | 07.10.2025 |
Frage 13 hinzugefügt |
| Allgemeine Fragen zur B2B-Verpflichtung (Rechnungsstellung an Unternehmen) | 16.12.2025 |
Fragen 7 und 8 geändert Fragen 16 und 17 hinzugefügt |
| 07.10.2025 |
Fragen 2 und 9 geändert Frage 15 hinzugefügt |
|
| Allgemeine Fragen zur B2G-Verpflichtung (Rechnungsstellung an öffentliche Verwaltungen) | 07.10.2025 | Frage 2 hinzugefügt |
| Allgemeine Fragen zur Aufbewahrung elektronischer Rechnungen | / | / |
| Allgemeine Fragen zu Peppol | 16.12.2025 | Frage 4 geändert |
| Spezifische Fragen zur E-Rechnungsstellung | 16.12.2025 |
Frage 25 hinzugefügt |
| 07.10.2025 |
Fragen 8 und 16 geändert Fragen 23 und 24 hinzugefügt |
|
| Allgemeine Fragen zur zukünftigen E-Reporting-Verpflichtung | / | / |
| Fragen zur E-Rechnungsstellung für Peppol-Dienstleister | / | / |
Haben Sie noch Fragen?
Sind Sie sich unsicher, ob Sie der Verpflichtung unterliegen? Schauen Sie unter Für wen wird die elektronische Fakturierung verpflichtend? nach oder verwenden Sie das Tool e-Rechnung.
Bestimmte intersektorielle und sektorielle Unternehmensverbände werden im Laufe des Jahres 2025 ebenfalls Informationskampagnen durchführen, um Ihnen weitere Informationen zu geben. Eine Übersicht über die angekündigten Veranstaltungen finden Sie unter „Kalender“.
Für technische Unterstützung wenden Sie sich an Ihren Softwareanbieter. Wenn Sie Ihre Buchhaltung von einem Buchhalter führen lassen, stimmen Sie sich am besten mit diesem ab.
Bei Fragen zu Mercurius (B2G) verwenden Sie das Mercurius Kontaktformular (siehe auch Mercurius | BOSA).
Bei allgemeinen Fragen zur B2B-Rechnungsstellung verwenden Sie das untenstehende Kontaktformular.
Nützliche Links
- Loi du 06.02.2024 modifiant le Code de la taxe sur la valeur ajoutée et le Code des impôts sur les revenus 1992 en ce qui concerne l'introduction de l'obligation de facturation électronique
- Arrêté royal modifiant les arrêtés royaux nos 1, 8 et 44 en matière de taxe sur la valeur ajoutée en ce qui concerne les factures électroniques structurées
- Circulaire AAF n° 02/2013 du 23.01.2013
- Circulaire AGFisc n° 14/2014 du 04.04.2014
- Directive 2010/45/EU
- Article 53 du Code de la TVA
- Article 60 du Code de la TVA
- FAQ sur la fraude à la facture (SPF Economie)
- Farde documentaire e-facturation