- Was ist eine elektronische Rechnung?
- Was ist eine „gewöhnliche“ elektronische Rechnung?
- Was ist eine strukturierte elektronische Rechnung?
- Welches Format müssen strukturierte elektronische Rechnungen haben?
- Wie kann ich meine strukturierten elektronischen Rechnungen an alle meine Kunden senden und sie von meinen Lieferern empfangen?
- Wie kann ein alternatives Format mit der europäischen Norm übereinstimmen?
- Sind PDF-Rechnungen noch legal?
- Sind elektronische Rechnungen sicher? Ist die elektronische Rechnungsstellung sicher?
- Was sind die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung?
- Welche Irrtümer bestehen in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung?
- Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung? Was ist UBL? Was ist das Peppol-Netzwerk und das Format „Peppol-BIS“?
- Was ist die europäische Norm (EN16931)?
- Muss die gegenseitige Vereinbarung bezüglich eines alternativen Formats oder einer alternativen Versandart ausdrücklich getroffen werden oder reicht eine stillschweigende Vereinbarung aus?
1. Was ist eine elektronische Rechnung?
Diese Frage wird in den folgenden Artikelnbeantwortet:
2. Was ist eine „gewöhnliche“ elektronische Rechnung?
Diese Frage wird in den folgenden Artikeln beantwortet:
3. Was ist eine strukturierte elektronische Rechnung?
Diese Frage wird in den folgenden Artikeln beantwortet:
4. Welches Format müssen strukturierte elektronische Rechnungen haben?
Diese Frage wird in den folgenden Artikeln beantwortet:
Diese Frage wird in den folgenden Artikeln beantwortet:
6. Wie kann ein alternatives Format mit der europäischen Norm übereinstimmen?
Diese Frage wird in den folgenden Artikeln beantwortet:
7. Sind PDF-Rechnungen noch legal?
Diese Frage wird in den folgenden Artikeln beantwortet:
8. Sind elektronische Rechnungen sicher? Ist die elektronische Rechnungsstellung sicher?
Auf diese Fragen wird in den folgenden Artikeln eingegangen:
- Was ist eine elektronische Rechnung?– E-Rechnung
- Ist die elektronische Rechnungsstellung sicher?– E-Rechnung
9. Was sind die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung?
Diese Frage wird in dem folgenden Artikel beantwortet: Was sind die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung?– E-Rechnung
10. Welche Irrtümer bestehen in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung?
Diese Frage wird in dem folgenden Artikel beantwortet: 8 Irrtümer über das E-Invoicing – E-Rechnung
Auf diese Fragen wird in dem folgenden Artikel eingegangen: Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung?– E-Rechnung.
12. Was ist die europäische Norm (EN16931)?
EN16931 ist die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung, die die wesentlichen Elemente einer Rechnung definiert. Die Norm ist kostenlos auf der Website des NBN verfügbar: EN16931-1 und EN16931-2. Sie definiert die Bedeutung der Angaben auf den Rechnungen und die Regeln für die Erstellung einer gültigen Rechnung.
Weitere allgemeine Informationen über die europäische Norm finden Sie in dem folgenden Artikel: Die europäische Norm zur elektronischen Rechnungsstellung.
Grundsätzlich müssen ab dem 1. Januar 2026 strukturierte elektronische Rechnungen im Peppol-BIS-Format erstellt werden. Sie können nur dann davon abweichen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind und das alternative Format ebenfalls der europäischen Norm entspricht.
Wir empfehlen, eine gegenseitige Vereinbarung über die Verwendung eines alternativen Formats oder einer alternativen Versandart ausdrücklich und schriftlich festzuhalten. Eine schriftliche Vereinbarung hat nämlich mehrere Vorteile:
- Sie verhindert, dass der Lieferer oder Dienstleistungserbringer den Empfänger de facto dazu zwingt, die für ihn bestimmten strukturierten elektronischen Rechnungen anzunehmen.
- Beide Parteien können die Existenz der Vereinbarung auf klare und unbestreitbare Weise nachweisen, falls die Steuerverwaltung dies fordert.
- Die Vereinbarung kann durch alle rechtlichen und praktischen Bedingungen ergänzt werden, denen der elektronische Nachrichtenaustausch zwischen den Parteien in der Praxis entsprechen muss.
- Eine stillschweigende Vereinbarung ist in der Regel schwieriger nachzuweisen. Sie kann nämlich nur aus tatsächlichen Umständen abgeleitet werden, wie z. B. den vom Empfänger in Bezug auf die von ihm erhaltenen strukturierten elektronischen Rechnungen ausgestellten, nicht automatischen Empfangsbestätigungen und Einverständniserklärungen, der Zahlung (eines Teils) der Rechnung durch den Empfänger, ohne dass dieser den elektronischen Charakter der Rechnung anfechtet, usw.