- Müssen die Rechnungsinformationen auch der Verwaltung mitgeteilt werden (sogenanntes E-Reporting oder „near real-time reporting“)?
- Warum führt Belgien eine solche Verpflichtung ein?
- Gilt die Maßnahme auch für innergemeinschaftliche Umsätze (IG)?
In der ersten Phase, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, werden noch keine Informationen der elektronischen Rechnung an die Verwaltung übermittelt. Diese Maßnahme ist bereits im föderalen Koalitionsvertrag (Timing: 2028) enthalten, muss aber noch in belgisches Recht umgesetzt werden.
Diese Verpflichtung kann aufgrund strukturierter elektronischer Rechnungen automatisiert werden, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringert wird. Das elektronische near real-time Umsatzreporting wird die jährliche Kundenliste ersetzen.
2. Warum führt Belgien eine solche Verpflichtung ein?
Bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der damit verbundenen Form des elektronischen Reportings handelt es sich um eine Maßnahme, die in zahlreichen Ländern der Europäischen Union und darüber hinaus eingeführt wurde oder gerade eingeführt, vorbereitet oder erwogen wird.
Mit der Verabschiedung des ViDA-Pakets (VAT in de Digital Age) hat Europa auch beschlossen, dies ab 2030 für alle innergemeinschaftlichen Umsätze anzuwenden.
Dieser Ansatz entspricht einer weltweiten Entwicklung, bei der neue Technologien optimal eingesetzt werden, um Unternehmensprozesse zu erleichtern und gleichzeitig die Kontrolle über die Einhaltung der Steuervorschriften zu verstärken. Das auf der elektronischen Rechnungsstellung basierende elektronische Reporting ermöglicht es, schneller detailliertere und zuverlässigere Informationen über steuerpflichtige Umsätze zwischen Steuerpflichtigen zu erhalten. Die Kombination aus der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) und dem elektronischen Reporting (E-Reporting) ermöglicht uns einerseits, die Digitalisierung der Wirtschaft weiter voranzutreiben, und andererseits, die MwSt.-Lücke (d. h. die Differenz zwischen dem, was die Verwaltung erhalten sollte, und dem, was sie tatsächlich erhalten hat) teilweise zu verringern.
3. Gilt die Maßnahme auch für innergemeinschaftliche Umsätze (IG)?
Die im föderalen Koalitionsvertrag enthaltene Maßnahme betrifft Umsätze zwischen zwei mehrwertsteuerpflichtigen belgischen Unternehmen. In Bezug auf IG-Umsätze ist im ViDA-Paket ein ähnliches Reporting vorgesehen. Belgien setzt dieses Reporting spätestens am 1. Juli 2030 in nationales Recht um. Wir werden mehr zu diesem Thema bekannt geben, sobald nähere Informationen dazu vorliegen.