Ab wann ist die elektronische Rechnungsstellung obligatorisch?

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Ab dem 1. Januar 2026 ist die strukturierte elektronische Rechnung für fast alle Umsätze zwischen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen (B2B) verpflichtend.

Die Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen gilt nicht für Lieferungen von Gütern oder Dienstleistungen an Privatpersonen für deren privaten Gebrauch („B2C“ oder „business-to-costumer“).

Für die Rechnungsstellung an öffentliche Behörden („B2G“ oder „business-to-government“) ist die elektronische Rechnungsstellung für Verträge, die nach dem 1. März 2024 veröffentlicht werden, verpflichtend. Hierfür gilt eine Sonderregelung (1).

(1) In der Regel gilt die Verpflichtung für Verträge mit einem Wert von 3.000 Euro oder mehr (ohne Mehrwertsteuer). Die Vergabestellen können jedoch strenger sein, indem sie eine entsprechende Bestimmung in die Auftragsunterlagen aufnehmen. Föderale öffentliche Auftraggeber verpflichten seit dem 1. März 2024 auch unter einem Wert von 3.000 Euro zur elektronischen Rechnungsstellung. Au moniteur : l’arrêté royal « cautionnement et facturation électronique » | BOSA (belgium.be).

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