Für wen wird die elektronische Rechnungsstellung verpflichtend?

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Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen untereinander strukturierte elektronische Rechnungen verwenden. Dabei handelt es sich um Rechnungen, die direkt zwischen den Softwares der beiden Unternehmen ausgetauscht werden. Das Versenden einer Rechnung im PDF-Format per E-Mail oder über eine Plattform wird dann nicht mehr ausreichen. 

Haben Sie eine aktive MwSt.-Nummer? Dann gilt diese Verpflichtung auch für Ihr Unternehmen. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Ausnahmen. 

Arbeiten Sie nur für Privatkunden? Für ausgehende Rechnungen an Privatkunden gilt die Verpflichtung nicht. Aber Achtung: Sie müssen trotzdem in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen von Ihren Lieferern zu erhalten. Sie müssen also Ihre Systeme bis Januar 2026 entsprechend anpassen. 

Ist eine der beiden Parteien nicht mehrwertsteuerpflichtig? Dann gilt die Verpflichtung nicht für ihre gegenseitigen Umsätze. 

Wie können Sie feststellen, ob ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist? Das können Sie für jedes Unternehmen in Belgien bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) nachschauen. Wenn das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, steht dort unter der Rubrik „Eigenschaften“: „MwSt-pflichtig – Seit [Datum]“. 

Zusammenfassende Rechnungsstellung innerhalb Belgiens ab dem 1. Januar 2026: 

 

Strukturiert elektronisch 

Gewöhnlich elektronisch 

Papier 

B2B (zwischen zwei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen) 

Verpflichtend ab dem 01.01.2026 

Über das Peppol-Netzwerk, im Peppol-BIS-Format (außer bei gegenseitigem Einverständnis und Einhaltung der Norm EN16931) 

Nicht erlaubt 

Nicht erlaubt 

B2G 

Verpflichtend seit dem 01.03.2024, mit Ausnahme von Aufträgen unterhalb der Schwelle von 3.000 Euro (vorbehaltlich Ausnahmen) 

Über das Peppol-Netzwerk, im Peppol-BIS-Format 

Nicht erlaubt 

Nicht erlaubt 

B2C, international und andere Situationen außerhalb des Anwendungsbereichs B2B/B2G 

Erlaubt vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers. Die Registrierung im Peppol-Netzwerk gilt als Zustimmung. 

Erlaubt vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers 

Erlaubt 

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