Ich verwende ein externes Rechnungsprogramm. Wie bereiten Sie sich auf die elektronische Rechnungsstellung vor?

In Zusammenarbeit mit AGORIA (Technologieunternehmen) wird derzeit eine Liste der bereits verfügbaren konformen Softwarelösungen erstellt. Sobald die Liste verfügbar ist, finden Sie sie auf unserer Website.

Ist Ihre aktuelle Software nicht auf der Liste? Seien Sie nicht beunruhigt. Es arbeiten viele Anbieter noch an entsprechenden Lösungen. Die Liste wird also in den nächsten Monaten sicherlich noch wachsen.

Sie können sich auch bei Ihrem Softwareanbieter erkundigen, ob das Tool, das Sie derzeit verwenden, bereits in der Lage ist, elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen (Peppol), oder ob geplant ist, dies zu ermöglichen. Ihr Softwareanbieter kann einen Antrag auf Veröffentlichung stellen.

Softwareanbieter, die ihre Software an das Peppol-Netzwerk anschließen möchten, können sich an einen zertifizierten Dienstleistungserbringer wenden oder auch in Erwägung ziehen, selbst ein solcher Dienstleistungserbringer zu werden.

Sobald Ihre Software es Ihnen ermöglicht, strukturierte elektronische Rechnungen über Peppol zu senden und zu empfangen, sind Sie bereit, das Volumen der strukturierten elektronischen Rechnungen zu erhöhen:

  • Ausgehende Rechnungen:
    • Stellen Sie sicher, dass die Software die „Peppol-first“-Strategie anwendet. Dies bedeutet konkret, dass das System automatisch den Versand über Peppol bevorzugt, wenn Ihr Handelspartner mit Peppol verbunden ist.
    • Wenn Ihr Kunde noch nicht mit Peppol verbunden ist, können Sie sich erkundigen, ob er dazu bereit ist. Ab dem 01.01.2026 ist der Kunde in Belgien gesetzlich dazu verpflichtet, vor diesem Datum kann er dies freiwillig tun.
       
  • Eingehende Rechnungen:
    • Ihre Registrierung im Peppol-Netzwerk signalisiert Ihren Handelspartnern, dass Sie Peppol für den Empfang von Rechnungen bevorzugen. Wenn der Anbieter die „Peppol-first“-Strategie anwendet, werden Sie die Rechnung automatisch über Peppol erhalten.
    • Wenn Ihr Anbieter noch nicht mit Peppol arbeitet, können Sie sich bei Ihrem Handelspartner erkundigen, ob dies möglich ist. Ab dem 01.01.2026 ist auch Ihr Anbieter in Belgien gesetzlich dazu verpflichtet, vorher kann er dies freiwillig tun.
       
  • Internationale Rechnungen:
    • Für die internationale Rechnungsstellung, ob innerhalb oder außerhalb der EU, ändert sich nichts. Dafür ist nämlich eine politische Entscheidung auf internationaler Ebene erforderlich.
    • Diese Verhandlungen finden derzeit auf EU-Ebene statt, sodass die Möglichkeit besteht, dass die elektronische Rechnungsstellung auch für Rechnungen innerhalb der EU verpflichtend wird.
    • Peppol bietet in einem internationalen Kontext vor allem die Möglichkeit, eine elektronische Rechnung auf eine sicherere Art und Weise auszutauschen, die zudem eine automatische Verarbeitung ermöglicht. Eine Rechnung im PDF-Format, die per E-Mail ausgetauscht wird, ist nicht für eine automatische Verarbeitung vorgesehen und verursacht versteckte Kosten in Sachen Sicherheit und Verarbeitung, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
    • Die Verwendung von Peppol ist möglich, wenn sich beide Parteien freiwillig dafür entscheiden. Wenn Sie mit dem Peppol-Netzwerk verbunden sind, können Sie auch Rechnungen an Unternehmen außerhalb Belgiens senden, die mit dem Netzwerk verbunden sind, und umgekehrt können Sie auch Rechnungen von ausländischen Lieferern über das Peppol-Netzwerk empfangen, wenn sie diese Möglichkeit anbieten.
    • Die Registrierung im Peppol-Netzwerk gilt als Zustimmung für den Empfang strukturierter elektronischer Rechnungen (zumindest im Peppol-BIS-Format). So können Sie selbst überprüfen, welche Ihrer Kunden, auch international, bereit sind, strukturierte elektronische Rechnungen auf sichere Weise zu empfangen.
       
  • Zur Erinnerung: B2C Rechnungsstellung:
    • Die Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen gilt nicht für Lieferungen von Gütern oder Dienstleistungen an Privatpersonen für deren privaten Gebrauch („B2C“ oder „Business-to-Consumer“).
    • In der Regel stellen Sie die Rechnung auf Papier aus, es sei denn, der Privatkunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu (einschließlich Format und Versandart).

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