Softwarelösungen für das Senden, Empfangen und Verarbeiten von elektronischen Rechnungen

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Um strukturierte elektronische Rechnungen in Ihrem Buchhaltungssystem senden, empfangen und verarbeiten zu können, benötigen Sie eine Software, die mit dem Peppol-Netzwerk verbunden ist, damit Sie bereit sind für die Verpflichtung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt.  

Verwenden Sie bereits eine spezifische Software (wie Abrechnungssoftware, Buchhaltungssoftware, ERP usw.)? 

  • Nein (z.B. Sie verwenden Word oder Excel): 
    • Wählen Sie eine spezifische Software (die Liste der konformen Softwareanwendungen dient als Hilfsmittel).
  • Ja 
    • Ist die Software, die Sie verwenden, in der Liste der konformen Softwareanwendungen aufgeführt? 
      • Ja: Überprüfen Sie, ob die Software sowohl das Senden als auch das Empfangen strukturierter elektronischer Rechnungen unterstützt. Falls nicht, ziehen Sie in Erwägung, eine zusätzliche Softwareanwendung auszuwählen, die diese Funktionen erfüllt. 
      • Nein: Fragen Sie bei Ihrem Softwareanbieter nach, ob die Integration strukturierter elektronischer Rechnungen geplant ist. Wenn die Software bereits konform ist, empfehlen Sie Ihrem Anbieter, diese anzumelden.
        • In manchen Fällen stellt Ihnen Ihr Softwareanbieter die Wahl des Access Points für den Anschluss an das Peppol-Netzwerk frei. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen zertifizierten Dienstleistungserbringer.

Die untenstehende Liste enthält verschiedene Arten von Software: Software, die nur elektronische Rechnungen senden kann, Software, die elektronische Rechnungen senden und empfangen kann, und Software, die die Rechnungen auch direkt in Ihrem Buchhaltungssystem verarbeiten kann. Diese Liste ist speziell für Endnutzer-Software vorgesehen und nicht für Dienstleistungserbringer, die Integrationslösungen anbieten.

Liste der konformen Softwareanwendungen

Sind Sie ein Softwareanbieter

  • Ist Ihre Software bereits mit dem Peppol-Netzwerk verbunden, aber noch nicht in der Liste aufgeführt? Schauen Sie sich das Verfahren an und melden Sie sich über das Anmeldeformular an, damit Ihre Software in die Liste aufgenommen wird.
  • Möchten Sie Ihre Software mit dem Peppol-Netzwerk verbinden? Kontaktieren Sie einen zertifizierten Dienstleistungserbringer. Diese Liste ist speziell für Softwareanbieter und Endnutzer bestimmt, die von ihrem Softwareanbieter die Wahl ihres eigenen Access Points erhalten, und unterscheidet sich von der oben genannten Liste für Endnutzerlösungen.

Denken Sie, dass die Liste einen Fehler oder eine Unregelmäßigkeit enthält? Melden Sie dies unter e-invoicing@minfin.fed.be

DISCLAIMER  

Der FÖD Finanzen veröffentlicht diese Liste als Dienstleistung für Endbenutzer und als Anreiz für den IT-Sektor, Lösungen anzubieten, um Unternehmen bei der Einhaltung der Verpflichtung zur Nutzung strukturierter elektronischer Rechnungen ab dem 1. Januar 2026 zu unterstützen. Der FÖD Finanzen kann jedoch im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden. Die Erwähnung einer Software auf dieser Liste stellt keine inhaltliche Bewertung, qualitative Bewertung oder Zertifizierung durch den FÖD Finanzen dar. Der FÖD Finanzen empfiehlt weder ein Produkt noch einen Softwareanbieter. Die Richtigkeit der Daten liegt in der Verantwortung des Unternehmens, das die Software gemeldet hat. Diese Liste ist auch nicht umfassend. Es sind nur Anwendungen enthalten, die gemeldet wurden. 

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