Sollte das E-Invoicing obligatorisch werden?

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Zu diesem Thema sind die Meinungen geteilt. In Europa gilt die Verpflichtung zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung nur für Behörden. Allerdings können die Mitgliedstaaten zusätzliche gesetzliche Maßnahmen ergreifen.

Weltweit hat bereits eine Reihe von Staaten das E-Invoicing eingeführt, vor allem in Lateinamerika. Deswegen ist auch vom sogenannten „Latam-Modell“ die Rede.

Warum sollte das E-Invoicing obligatorisch werden?

Die meisten Staaten, die das E-Invoicing vorschreiben, tun dies eher aus steuerlichen als aus wirtschaftlichen Gründen. Diese Länder sehen sich mit Schwierigkeiten bei der Steuereintreibung konfrontiert und das E-Invoicing wird dort so gut wie gar nicht betrieben. Es gibt daher keine Infrastruktur, kein Format und kein nennenswertes Austauschprotokoll auf dem Markt.

In der Regel geht diese Maßnahme mit der Errichtung eines staatlich kontrollierten Übermittlungssystems einher. Das System ist meist zentralisiert und gilt nur für das Gebiet des jeweiligen Staates.

Das E-Invoicing in Europa

Dies kommt in Europa, wo es das E-Invoicing schon lange gibt und wo die Probleme bei der Steuereintreibung weniger akut sind, nur sehr selten vor. Wie man sieht, begnügt Europa sich damit, nur den Behörden das E-Invoicing vorzuschreiben. Diese Auflage gilt nicht für die Wirtschaftsteilnehmer, auch nicht bei ihren Geschäften mit den Behörden.

Europa gestattet jedoch jedem Staat, zusätzliche gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, solange diese den Wettbewerb oder den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen. Eine einseitige Auferlegung des E-Invoicing in einem europäischen Staat könnte eine solche Beeinträchtigung darstellen.

Der Fall Italien

Nehmen wir zum Beispiel den Fall Italien. Aufgrund von Problemen bei der Steuereintreibung verlangt Italien seit dem 1. Januar 2019 das E-Invoicing bei allen Handelstransaktionen auf seinem Staatsgebiet. Dies wird über ein zentralisiertes System geregelt, das von der Finanzbehörde verwaltet wird.

Das im Rahmen dieses Systems verwendete Format entspricht jedoch nicht der Europäischen Norm. Die italienischen Behörden müssen jedoch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen, die der europäischen Norm entsprechen. Es stellt sich die Frage, wie sich diese Kombination von gesetzlichen Maßnahmen auf die Einhaltung der Europäischen Norm durch die italienischen Wirtschaftsteilnehmer auswirkt.

Was die Betroffenen denken

Zurzeit gehen die Meinungen über das E-Invoicing in Europa noch auseinander.

  • Viele Wirtschaftsteilnehmer befürchten, dass eine Verpflichtung ihnen Nachteile bringt, weil sie neue Abrechnungssysteme beschaffen oder die bestehenden Systeme ändern müssen. Hierbei bestehen jedoch keine klaren Aussichten auf Einsparungen, da die Behörden die einzigen betroffenen Kunden sind und da das E-Invoicing noch nicht weit verbreitet ist.

  • Die IT-Branche befürwortet eine Verpflichtung sehr und verweist darauf, dass ohne diese Verpflichtung die allgemeine Einführung sehr lange dauern wird. Skeptiker entgegnen, dass eine solche Verpflichtung der IT-Branche eine unberechtigte Verhandlungsmacht gegenüber ihren Kunden verschaffen und den Markt verzerren würde.

  • Auch die Meinungen der öffentlichen Behörden gehen auseinander. Viele Behörden, die bereits Umstellungsprogramme eingeleitet haben, haben diese Maßnahme bereits in ihre Pläne aufgenommen. Nicht überraschend ist die Zurückhaltung derjenigen, die hingegen noch nicht mit Untersuchungs- oder Umsetzungsvorhaben begonnen haben.

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