Strukturierte elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen werden ab 2026 verpflichtend

Afbeelding van 4 personen die elk een puzzelstuk vasthouden

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen untereinander verwenden. Dabei handelt es sich um Rechnungen, die direkt zwischen den Softwareprogrammen der beiden Unternehmen ausgetauscht werden. Der Versand einer Rechnung im PDF-Format per E-Mail oder über eine Plattform wird also nicht mehr ausreichen.

Haben Sie eine aktive MwSt.-Nummer? In diesem Fall gilt diese Verpflichtung auch für Ihr Unternehmen.

Arbeiten Sie nur für Kunden, die Privatpersonen sind? Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen, die an diese Privatpersonen gesendet werden. Achtung: Sie müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen von Ihren Lieferern zu empfangen. Sie müssen Ihre Systeme also bis Januar 2026 entsprechend anpassen.
 

Wie funktioniert die elektronische Rechnungsstellung?

Die strukturierten elektronischen Rechnungen werden über ein dezentralisiertes Netzwerk namens Peppol versendet. Um Ihre Rechnungen zu versenden oder zu empfangen, wird Ihre Rechnungsstellungs- oder Buchhaltungssoftware eine sichere Verbindung zu diesem Peppol-Netzwerk herstellen, mit dem Ihr Kunde oder Lieferer ebenfalls verbunden ist. Man kann Peppol mit einem Telekommunikationsnetz vergleichen. Über dieses Netzwerk werden Daten auf sichere und strukturierte Weise zwischen den verschiedenen Anwendungen ausgetauscht.

Die elektronische Rechnungsstellung ist ein wesentlicher Bestandteil der Verwaltung Ihres Unternehmens. Das digitale Versenden und Empfangen von Rechnungen eröffnet viele Möglichkeiten für die automatisierte Verarbeitung. Aber auch in vielen anderen Bereichen kann diese Digitalisierung für Sie von Vorteil sein. Denken Sie nur an die automatische Verfolgung von Zahlungen, an die Statusaktualisierungen einer E-Rechnung usw.
 

Welche Software benötige ich?

Sie benötigen eine Software, die für den Betrieb über das Peppol-Netzwerk konzipiert ist. In den letzten Jahren sind viele Lösungen auf dem Markt erschienen, die sich vor allem an Unternehmen mit einem geringen Rechnungsvolumen richten. Ob Sie nun viele oder wenige ausgehende oder eingehende Rechnungen haben, ein ERP-System haben oder nicht: Es gibt für jedes Unternehmen eine passende Lösung.

Eine Liste der bereits verfügbaren konformen Softwarelösungen wird derzeit in Zusammenarbeit mit AGORIA (Technologieunternehmen) erstellt. Sobald diese Liste vorliegt, können Sie sie auf unserer Website einsehen.

In dieser Liste finden Sie ebenfalls Lösungen, die (teilweise) kostenlos oder zu geringen Kosten genutzt werden können. Ist Ihre aktuelle Software nicht in der Liste enthalten? Machen Sie sich keine Sorgen, denn viele Anbieter arbeiten noch an solchen Lösungen. Diese Liste wird in den kommenden Monaten sicherlich noch erweitert werden. Möchten Sie mehr erfahren? Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, welche Lösung für Sie die beste ist.

Softwareanbieter, die Ihre Software mit dem Peppol-Netzwerk verbinden möchten, können sich an einen zertifizierten Dienstleistungserbringer wenden.

Unternehmen die eine konforme Software-Anwendung auf den Markt gebracht haben, können sich um die Aufnahme in die Liste der verfügbaren konformen Software-Anwendungen beantragen, die wir auf unserer Website veröffentlichen werden. Eine erste Veröffentlichung der Liste ist Anfang Oktober 2024 vorgesehen. Die Liste betrifft nur die Software der Endnutzer und nicht die Dienstleistungserbringer, die eine Integrationslösung bieten.
 

Begleitmaßnahme

Um die Kosten auszugleichen, die Ihnen bei der Durchführung der technischen Anpassungen entstehen könnten, haben wir zwei steuerliche Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Ab dem 1. Januar 2025 wird der Investitionsabzug für digitale Investitionen auf 20 % erhöht.
  • Für die Besteuerungszeiträume 2024 bis 2027 können kleine KMU und Selbstständige, die Abonnementprogramme nutzen, einen um 120 % erhöhten Kostenabzug für Rechnungsstellungsprogramme anwenden.
     

Haben Sie noch Fragen?

Sehen Sie sich die FAQ zur elektronischen Rechnungsstellung an.

In den kommenden Monaten werden wir die Website aktualisieren, damit Sie hier alle notwendigen Informationen finden können.

Einige sektorspezifische und intersektorielle Organisationen, die Unternehmer vertreten, werden in den kommenden Monaten ebenfalls Informationskampagnen durchführen, um Ihnen weitere Informationen zu diesem Thema zukommen zu lassen.

Für technische Unterstützung können Sie sich an Ihren Softwareanbieter wenden. Wenn Sie Ihre Buchführung von einem Buchprüfer erledigen lassen, sollten Sie sich mit diesem in Verbindung setzen. 

Bei allgemeinen Fragen können Sie eine E-Mail an e-invoicing@minfin.fed.be senden.

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