Strukturierte elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen werden ab 2026 verpflichtend

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen untereinander verwenden. Dabei handelt es sich um Rechnungen, die direkt zwischen den Softwareprogrammen der beiden Unternehmen ausgetauscht werden. Der Versand einer Rechnung im PDF-Format per E-Mail oder über eine Plattform wird also nicht mehr ausreichen.

Haben Sie eine aktive MwSt.-Nummer? In diesem Fall gilt diese Verpflichtung auch für Ihr Unternehmen.

Arbeiten Sie nur für Kunden, die Privatpersonen sind? Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen, die an diese Privatpersonen gesendet werden. Achtung: Sie müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen von Ihren Lieferern zu empfangen. Sie müssen Ihre Systeme also bis Januar 2026 entsprechend anpassen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

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