Wie senden Sie Ihre E-Rechnung an die Verwaltung?

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Arbeitet Ihr Unternehmen für die öffentliche Hand? Der Königliche Erlass vom 9. März 2022 legt die Modalitäten für diese Entwicklung zur elektronischen Rechnungsstellung im Rahmen des öffentlichen Auftragswesens fest. Sie werden daher früher oder später Ihre Rechnungen im strukturierten elektronischen Format an diese Kunden richten müssen. 

Anhand der folgenden Informationen können Sie diese Anforderung erfüllen und gleichzeitig, wie es viele Unternehmen bereits tun*, von der Möglichkeit profitieren, Ihre Rechnungsstellung zu verbessern und gleichzeitig zur breiten Akzeptanz in Belgien und Europa beizutragen.

Haben Sie bereits ein Fakturierungs-Tool?

Der Versand elektronischer Rechnungen setzt die Verwendung eines IT-Tools voraus: Software für Fakturierung, kaufmännisches Management oder gar ERP auf einem eigenen Computer oder im Rahmen eines gemeinsam genutzten Dienstes (Cloud).

Erfüllt dieses Tool seinen Zweck?

Wenn Sie mit einem Fakturierungs-Tool ausgestattet sind, muss es auch in der Lage sein, eine strukturierte elektronische Rechnung zu versenden, die den für die öffentliche Hand geltenden Standards entspricht.

Wenn ja: Sie können ab heute E-Rechnungen an die öffentlichen Dienste richten

Seit dem 17. April 2019 müssen alle europäischen Auftraggeber in der Lage sein, eine gemäß der Europäischen Norm strukturierte elektronische Rechnung zu empfangen.

Hinweis: das Mercurius-Portal hilft Ihnen, die Kontrolle über Ihre Rechnungsabläufe zu behalten. Sie können damit den Empfang (für alle Ihre institutionellen Kunden) sicherstellen und die Bearbeitung durch die Kunden verfolgen.

Sie haben noch kein geeignetes Tool

In diesem Fall versenden Sie, bis Sie damit ausgestattet sind, Ihre Rechnungen über das Mercurius-Portal. Neben der Weiterleitung und Bearbeitung von E-Rechnungen ermöglicht das Mercurius-Portal auch die manuelle Ausstellung von Rechnungen oder Gutschriften an Behörden, die noch nicht mit der entsprechenden Software ausgestattet sind. 

Hinweis: Je höher der Grad der Ausstattungsquote, desto seltener wird diese Funktion des Portals benötigt. Derzeit haben 56 % der Zulieferer der Verwaltung bereits die für sie richtige Lösung gefunden (vor 5 Jahren waren es nur 25 Prozent), und die restlichen 44 % stellen nur 11 % der Rechnungen aus!

Wir empfehlen daher auch Ihnen dringend, auch ein E-Invoicing-Tool zu erwerben oder das Tool, das Sie derzeit verwenden, zu aktualisieren.

Nützliche Links:

* WICHTIG: Die erste Spalte enthält die Unternehmensnummer des Anbieters. Diese Nummer beginnt mit einer „0“. Damit diese „0“ bei der Verwendung dieser Datei gut sichtbar ist, achten Sie daher darauf, dass Ihr Tool (Tabelle) die erste Spalte als Text und nicht als Zahl betrachtet.

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