Die Richtlinie 2014/55/EU im Detail

Die Richtlinie 2014/55/EU im Detail

Die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, die elektronische Rechnungsstellung zur am weitesten verbreiteten Rechnungsstellungsmethode in der EU zu machen. Die Richtlinie 2014/55/EU ist ein wichtiger Schritt in Richtung dieses Ziels.

Die am 16. April 2014 veröffentlichte Richtlinie 2014/55/EU befasst sich mit der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Sie verpflichtet insbesondere die Auftraggeber, elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm zu empfangen und zu verarbeiten

Der Ansatzpunkt: Die Fragmentierung der elektronischen Rechnungsstellung.

In dieser Richtlinie geht die Europäische Kommission von der Beobachtung aus, dass in den Mitgliedstaaten bereits unterschiedliche Normen für die elektronische Rechnungsstellung verwendet werden. Das Problem? Diese Normen sind nicht miteinander kompatibel. Zudem entwickeln Mitgliedstaaten, die die elektronische Rechnungsstellung fördern oder zwingend vorschreiben, ihre eigenen technischen Lösungen, die auf ihren nationalen Normen basieren. Dadurch dürfte die Fragmentierung immer weiter zunehmen.

Im Rahmen der grenzüberschreitenden öffentlichen Auftragsvergabe stellt diese Sachlage jedoch ein Hindernis für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen dar. Sie führt zu Komplexität, Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Betriebskosten. 

Die Lösung: Die Schaffung einer europäischen Norm

Zur Lösung dieses Problems empfiehlt man in Europa die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Norm als internationalen Standard für:

  • die Gewährleistung der semantischen Kompatibilität elektronischer Rechnungen;
  • die Verbesserung der Rechtssicherheit bei der elektronischen Rechnungsstellung;
  • die Förderung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der öffentlichen Auftragsvergabe.

Für die Mitgliedstaaten, die öffentlichen Auftraggeber und die Wirtschaftsakteure bietet die elektronische Rechnungsstellung zahlreiche Vorteile: Ersparungen, geringere Umweltbelastung, weniger Verwaltungsaufwand usw. 

... und die zwingende Vorschrift der elektronischen Rechnungsstellung für Auftraggeber

Nach Ablauf der in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist sollten die öffentlichen Auftraggeber/Einrichtungen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und unter Verwendung der auf der von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Liste aufgeführten Begriffe zu empfangen und zu verarbeiten.

So ergeht es aus der Richtlinie selbst. In Belgien wurde die Richtlinie mit dem Gesetz vom 7 April 2019 umgesetzt, welches am 16. April 2019 im belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde. Seit diesem Datum sind Auftraggeber somit verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die der europäischen Norm entsprechen. 

Mit dieser Verpflichtung wird die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung in der Europäischen Union vorangetrieben. So wird durch Sie das Potenzial des Marktes für die elektronische Rechnungsstellung deutlich erhöht. Dies wiederum motiviert Entwickler von IT-Lösungen dazu, geeignete Instrumente zu entwickeln, und KMUs dazu, die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in ihren Unternehmen zu wagen.

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